Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit per 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz
1,38 %
Stundungszinsen
3,38 %
Aussetzungszinsen
3,38 %
Anspruchszinsen
3,38 %
Beschwerdezinsen
3,38 %
Umsatzsteuerzinsen
3,38 %
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträgedes ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.
Stand: November 2022
Bildquellenangabe: RainerSturm / pixelio.de
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.