Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort wichtige Unterlagen und Informationen für die Förderungsperiode 2 zum Energiekostenzuschuss II zu Verfügung stehen.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
Antragsberechtigung
Nur Unternehmen, die bereits für das 1. Halbjahr einen Antrag gestellt haben, sind förderberechtigt.
Für die Antragstellung ist wieder ein Feststellungsbericht notwendig, der von einem Steuerberater bestätigt werden muss. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen für die Einreichung Ihres Antrags.
Quelle: www.aws.at
Stand: 22.04.2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.