Ziel von ViDA („VAT in the Digital Age“) ist es, das Mehrwertsteuersystem an die geänderten Erfordernisse der digitalen Wirtschaft anzupassen. Das ViDA-Reformpaket der EU wurde am 11.3.2025 vom ECOFIN-Rat offiziell verabschiedet.
Digitales Reporting und elektronische Rechnungslegung
Beginnend mit 1.7.2030 wird die „Zusammenfassende Meldung" (ZM) durch ein digitales Echtzeit-Meldesystem ersetzt. Innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte (Lieferungen und sonstige Leistungen) müssen künftig auf Umsatzbasis elektronisch gemeldet werden und für diese Umsätze muss eine elektronische Rechnung (Standard) ausgestellt werden, welche der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) entspricht.
Änderungen für Plattformbetreiber
Betreiber digitaler Plattformen, auf denen kurzzeitige Vermietungen (max. 30 Nächte) oder Personenbeförderungsleistungen anbieten, werden künftig zu fiktiven Steuerpflichtigen. Dies bedeutet, der Plattformbetreiber ist verpflichtet, die Umsatzsteuer zu melden und abzuführen, wenn dies der Leistende nicht selbständig erledigt. Ausnahmen bestehen für Kleinunternehmer sowie für Reiseveranstalter, welche der Margenbesteuerung unterliegen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2030, wobei die Mitgliedstaaten freiwillig eine Umsetzung bereits ab dem 1.7.2028 vornehmen können.
Zentrale EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Um den administrativen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ist im Rahmen von ViDA ab 1.7.2028 vorgesehen, dass sich im Binnenmarkt tätige Unternehmen künftig für den gesamten EU-Raum nur noch einmalig in einem EU-Staat für mehrwertsteuerliche Zwecke registrieren lassen müssen. Dadurch sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen administrativ entlastet werden.
Bildquellenangabe: Vagaro auf Unsplash
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