Ab 9. Oktober 2025 bringt die EU Instant Payment-Verordnung auch für Unternehmen folgende Vorschrift/Änderung mit sich.
Echtzeitüberweisung
Banken müssen Echtzeit-Überweisungen (Transfer innerhalb von 10 Sekunden) ohne Zusatzkosen anbieten. Betroffen sind alle Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Check IBAN und Empfängername
Die Überprüfung, ob der Name des Zahlungsempfängers zum angegebenen IBAN passt, wird vor jeder Überweisung automatisch durchgeführt. Bei einer Abweichung wird dem Kunden eine Warnmeldung angezeigt, was das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrug deutlich reduzieren soll.
Dieser Abgleich erfolgt bei allen SEPA-Überweisungen.
Was ist für Unternehmen zu beachten?
Vollständigen Namen/Firmenwortlaut des Kontoinhabers bereits auf der Rechnung korrekt anführen.
Bei Sammelüberweisungen (zB Lohnzahlungen) kann auf die Empfängerprüfung verzichtet werden.
Zahlungssysteme und Banking-Software prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
Die Änderung basiert auf der neuen EU-Verordnung 2024/886. Informationsquelle WKO
Bildquellenangabe: Tyler Franta auf Unsplash
Erscheinungsdatum:
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