Die Abrechnungszeiträume für die 2. Förderperiode (Juli bis Dezember 2023) wurden nicht wie ursprünglich in der Richtline vorgesehen, am 15. Februar 2024 gestartet. Die Abrechnung für die tatsächlich angefallenen Kosten startet im April(nach Ostern).
Alle Unternehmen die in der 1. Förderungsperiode einen Zuschuss erhalten haben, sind für eine Abrechnung berechtigt. Von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) werden individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 zugewiesen.
Für die Abrechnung ist die Einbindung einer externen Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung zwingend erforderlich.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
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