Der Nationalrat hat die Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, den täglichen Einkauf leistbarer zu machen und rechnerisch eine Entlastung von etwa € 100 pro Jahr und Haushalt zu generieren. Nachfolgende Lebensmittel sind von der Umsatzsteuersenkung betroffen:
Milch einschließlich laktosefreier Milch
Joghurt
Butter
Eier, frisch von Hühnern
Gemüse, frisch, gekühlt oder gefroren
Obst und genießbare Früchte
Reis
Mehl und Grieß aus Weizen
Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
Brot und Gebäck
Speisesalz
Aus budgetären Gründen ist Fleisch trotz früherer Forderungen nicht auf der begünstigten Liste enthalten. Der ermäßigte Steuersatz ist auf jeder Handelsstufe anzuwenden, somit nicht nur beim Verkauf an Endverbraucher. Die Regelung gilt nicht für Restaurant- und Cateringumsätze, da diese nicht als Lieferung von Nahrungsmitteln, sondern als Dienstleistungen zu werten sind.
Keine Anwendung auf Kombiprodukte
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 % findet keine Anwendung auf sogenannte Kombiprodukte. Wird beispielsweise eine Wurstsemmel verkauft, so unterliegt dieser Verkauf insgesamt weiter dem 10%igen Umsatzsteuersatz, obwohl die Semmel isoliert betrachtet im Einzelverkauf dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 4,9 % unterliegen würde.
Bildquellenangabe: Brad auf Unsplash
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