Seitenbereiche

Für Klienten

Check geringfügige Dienstverhältnisse mit Jahresbeginn

Für 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze wie im Vorjahr € 551,10 monatlich und bleibt somit unverändert.
Unterschreitet der monatliche Bezug die Geringfügigkeitsgrenze, so sind Arbeitnehmer zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
Wird die Geringfügigkeitsgrenze jedoch überschritten, so unterliegt der Arbeitnehmer der Vollversicherungspflicht, was zu entsprechenden Beitragsabzügen für die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung führt.

Kollektivvertragliche Erhöhungen beachten

Durch die mit Jahresbeginn erfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen steigt oftmals der Stundenlohn, während die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2026 unverändert bleibt.
Dadurch entsteht ein hohes Risiko, dass geringfügig Beschäftigte, bei gleichbleibender Arbeitszeit, die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 überschreiten und dadurch ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht.

Unsere Handlungsempfehlung

Um ein ungewolltes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Überprüfen Sie geringfügige Dienstverhältnisse stets im Zuge kollektivvertraglicher Erhöhungen.

  • Reduzieren Sie im Bedarfsfall das Arbeitszeitausmaß rechtzeitig, um unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

  • Informieren Sie betroffene Arbeitnehmer frühzeitig und dokumentieren Sie Änderungen stets schriftlich.

 

Bildquellenangabe: Vitaly Gariev auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.