Trinkgeldregelung ab 1. Jänner 2026
Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf eine bundesweit einheitliche Trinkgeldregelung geeinigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 29.7.2025 im Nationalrat eingebracht. Die neue Trinkgeldregelung, welche mit 1.1.2026 in Kraft tritt, sieht vor, dass Trinkgelder auch weiterhin von der Steuer befreit sind, in der gesetzlichen Sozialversicherung allerdings bundesweit einheitliche beitragspflichtige Pauschalen eingeführt werden.
Ausgestaltung in der Sozialversicherung
Entsprechend der Neuregelung werden für einzelne Erwerbszweige bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgelegt, welche im Rahmen der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge als beitragspflichtiges Entgelt berücksichtigt werden. Der Ansatz der Pauschalen erfolgt für Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgeld erhalten, sowie für Dienstnehmer, die an innerbetrieblichen Trinkgeldverteilsystemen beteiligt sind. Die künftigen Trinkgeldpauschalen sind betraglich gedeckelt.
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Liegt das tatsächlich empfangene Trinkgeld über der Pauschale, so werden von den die Pauschale übersteigenden Geldern keine Beiträge eingehoben, womit nachträgliche Beitragsvorschreibungen künftig ausgeschlossen sind.
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Liegen die tatsächlich empfangenen Trinkgelder hingegen nachweislich unter der Pauschale, so können die tatsächlich vereinnahmten Gelder als Beitragsgrundlage herangezogen werden.
Die im Erwerbszweig Hotellerie und Gastgewerbe vorgesehenen Pauschalbeträge sind wie folgt gestaffelt:
Jahr |
Mitarbeiter |
Mitarbeiter |
2026 |
€ 65 |
€ 45 |
2027 |
€ 85 |
€ 45 |
2028 |
€ 100 |
€ 50 |
Die finale Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten (Stand: Ministerialentwurf).
Bildquellenangabe: Sam Dan Truong auf Unsplash
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