Seitenbereiche

Für Klienten

Steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025

Das Finanzministerium hat das Bundesbudgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) zur Begutachtung versandt, mit dem bestimmte steuerliche Änderungen des Regierungsprogrammes umgesetzt werden sollen. Der Gesetzwerdungsprozess bleibt abzuwarten.
Daraus einige geplante Änderungen:

EINKOMMENSTEUER

Immobilienertragsteuer: Im Fall einer nach dem 31.12.2024 erfolgten Umwidmung eines Grundstücks ist ein aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Bodens resultierender Gewinn um einen Umwidmungszuschlag von 30 % zu erhöhen. Der Umwidmungszuschlag ist nur insoweit zu berücksichtigen, als die Summe aus Gewinn und Umwidmungszuschlag den Veräußerungserlös nicht übersteigt.
Dies soll für betriebliche und private Grundstücksveräußerungen bereits ab dem 30.6.2025 gelten.

Stufenweise Erhöhung von Werten bei der Basispauschalierung ab der Veranlagung 2025 und 2026: Erhöht werden die Maximalwerte und der Prozentsatz der Betriebsausgabenpauschale sowie die Umsatzgrenze der Anwendungsvoraussetzung.

Erhöhung des Pendlereuros von zwei auf sechs Euro und der SV-Rückerstattung für Pendler ab der Veranlagung 2026.

Kalte Progression: Entfall von einem Drittel der Inflationsanpassung sowie keine Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages für 2026 und 2027.

Zulagen und Bonuszahlungen, die ein Arbeitgeber im Jahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind unter bestimmten Voraussetzungen für den einzelnen Arbeitnehmer bis € 1.000 steuerfrei (Mitarbeiterprämie).

UMSATZSTEUER

Steuerfreiheit von Verhütungsmitteln und Waren der monatlichen Damenhygiene ab 2026.

Stufenweise Erhöhung der maximalen Vorsteuerpauschale ab 2025 und 2026.

GRUNDERWERBSTEUER

Umfangreiche und komplexe Änderungen und Erweiterungen insbesondere im Bereich der Steuertatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung und -übertragung.

Zusätzliche Verschärfungen für Immobiliengesellschaften wie zB gemeiner Wert als Bemessungsgrundlage bei Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Immobiliengesellschaften, Erhöhung des Steuersatzes.

Inkrafttreten grundsätzlich für Erwerbsvorgänge nach dem 30.6.2025. Aufgrund der Komplexität dieses Themas ist eine individuelle Beratung erforderlich.

 

Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen das Stiftungseingangssteuergesetz (Erhöhung des Steuersatz auf 3,5%), die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz und die Gesetze über den Energiekrisenbeitrag-Strom/fossile Energieträger.

Stand: Begutachtungsentwurf 2.5.2025 (Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

 

Bildquellenangabe: Moj Taba auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.