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Verpflichtende Umstellung auf elektronische Zustellung 

Ab 3. September 2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. 
 
Was Sie dazu wissen müssen: 

• Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

• E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge -  eine aktuelle E-Mail-Adresse ist zu hinterlegen und die Benachrichtigungsfunktion ist zu aktivieren.

• Vertretungsverhältnisse bleiben aufrecht - Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen - sofern die Zustellungsvollmacht vorliegt.

• Ausnahmen sind möglich, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

Ihre nächsten Schritte: 

• Loggen Sie sich regelmäßig auf FinanzOnline ein.

• Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.

• Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.

• Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.

• Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher.

Der Vorteil liegt darin, dass Ihre Schriftstücke sofort verfügbar/abrufbar und rechtssicher zugestellt sind, Zustellzeitpunkte und Inhalte sind klar dokumentiert.
Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 1a BAO i.d.F. Budgetbegleitgesetz 2025

 

Bildquellenangabe: Daniele D´Andreti auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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