Der ANTRAGSTART zum Energiekostenzuschuss II ist für 09.11.2023 angesetzt und eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich.
Beachten Sie Folgendes:
„first come, first served“- Prinzip
Richtige E-Mail-Adresse
Die Antragsmöglichkeit ist mit der bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adresse verknüpft. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist im Nachhinein nicht mehr möglich!
Förderbare Mehrkosten sind u.a. Strom, Erdgas, Treibstoff, Heizöl, Hackschnitzel, Pellets
Es besteht weiters die Möglichkeit eines Pauschalfördermodells für Kleinst-und Kleinunternehmen. Diese Förderhöhe liegt bei € 2.475,00. Nähere Details dazu finden sie auf www.energiekostenpauschale.at
Diese Informationen sind am Stand 17.10.2023 und können sich kurzfristig ändern, da die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt. Details sowie einen Fragenkatalog finden sie auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) –www.aws.at
Stand: 17.10.2023
Quelle: AWS Austria Wirtschaftsservice
Erscheinungsdatum:
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vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
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