Sie kennen die grundsätzlichen Aufbewahrungspflichten für Belege in Papierform?
7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen
22 Jahre gelten für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken
10 Jahre für Unterlagen der Covid-Unterstützungen
Sie haben Ihre Belege in digitaler bzw. gescannter Form auf einem Server gespeichert und gesichert? Das alleine ist leider zu wenig. Einscannen und Abspeichern auf einer Festplatte, einem USB-Stick oder einem Server ist nicht ausreichend. Der Grund dafür ist, dass jedes Dokument verändert, gelöscht oder auch im Nachhinein bearbeitet werden könnte.
Im Falle einer nachweislichen Widrigkeit, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Für eine revisionssichere Archivierung sind nämlich nur folgende Lösungen zulässig:
Sie verwenden dafür einmalig beschreibbare Datenträger (WORM).
Ihre Archivierungssoftware ist festplattenbasiert.
Sie nutzen eine revisionssichere Cloud-Archivierung.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie einfach unsere Beraterteams!
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.