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Kunde im Mittelpunkt

Neues aus der Lohnverrechnung

Steuerfreie Erstattung von Stromkosten für Dienstfahrzeuge

In Österreich konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis Ende 2025 monatlich bis zu € 30 für das private Laden eines Dienstfahrzeuges steuerfrei, pauschal und ohne Nachweis erstatten. Mit 1. Jänner 2026 entfällt diese Pauschalregelung! Künftig ist eine Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten erforderlich.

Essensbons: Meldepflicht 

Seit 1. Jänner 2026 müssen Essensbons am Jahreslohnzettel (L16) ausgewiesen werden. Die entsprechende Bekanntgabe in der Lohnverrechnung ist daher zwingend erforderlich.

 

Bildquellenangabe: Zaptec auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

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