Versicherung: Reiseversicherung: Welcher Schutz besteht im Schadensfall?
Sie planen eine Herbstreise und denken über eine Reiseversicherung nach? Erfahren Sie im Folgenden, was eine Reiseversicherung beinhaltet, welchen Versicherungsschutz sie bietet und was im Schadensfall zu tun ist.
Woraus besteht eine Reiseversicherung?
Es gibt mehrere Module in einer Reiseversicherung, die einzeln und auch kombiniert abgeschlossen werden können, wie etwa die Stornoversicherung. Sie deckt Schäden ab, die entstehen, wenn eine Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, weil nach der Reisebuchung beispielsweise der Versicherungsnehmer selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt, verunfallt oder stirbt. Für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung wird ein nicht vorhersehbarer Hinderungsgrund vorausgesetzt. Eine Reisekranken-, Reiseunfall- bzw. Reiserückholversicherung deckt beispielsweise Heilkosten und Behandlungskosten ab, die auf Grund eines Unfalls oder einer unvorhersehbaren Erkrankung während der Reise entstehen. Muss eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden, können die Rückreisekosten nach Österreich durch eine Reiserückholversicherung gedeckt sein. Darüber hinaus gibt es eine Reisegepäckversicherung, die eine Entschädigung im Falle von Gepäckdiebstahl, -beschädigungen oder -zerstörungen vorsieht. Die Reisehaftpflichtversicherung wiederum umfasst eventuelle Schadenersatzforderungen, die auf Grund von während der Reise verursachten Schäden entstehen können.
Welcher Versicherungsschutz besteht bereits?
Vor Abschluss einer Reiseversicherung empfiehlt sich, die Versicherungsangebote zu vergleichen und den Versicherungsschutz bzw. etwaige Einschränkungen zu prüfen. Sie haben einen bestehenden Kreditkartenvertrag oder sind Mitglied bei einem Automobilclub? Machen Sie einen Blick in Ihre Verträge, eventuell sind Risiken im Zusammenhang mit Reisen bereits abgedeckt. Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, lohnt es zu prüfen, inwieweit die darin enthaltene Haftpflichtversicherung eine Reisehaftpflicht abdeckt. Bei Eintritt eines Schadens, ist der Schadensfall unverzüglich dem Versicherer zu melden. Für die Schadensfallmeldung kann es hilfreich sein, den Versicherungsvertrag mit allen anderen Reisedokumenten im Urlaub mitzuhaben.
Stand: 30. August 2021
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