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Digital ist nicht genug!

Aufbewahrungspflichten für Belege

Sie kennen die grundsätzlichen Aufbewahrungspflichten für Belege in Papierform?

  • 7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen

  • 22 Jahre gelten für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken

  • 10 Jahre für Unterlagen der Covid-Unterstützungen

Sie haben Ihre Belege in digitaler bzw. gescannter Form auf einem Server gespeichert und gesichert? Das alleine ist leider zu wenig. Einscannen und Abspeichern auf einer Festplatte, einem USB-Stick oder einem Server ist nicht ausreichend. Der Grund dafür ist, dass jedes Dokument verändert, gelöscht oder auch im Nachhinein bearbeitet werden könnte.

Im Falle einer nachweislichen Widrigkeit, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

 Für eine revisionssichere Archivierung sind nämlich nur folgende Lösungen zulässig:

  • Sie verwenden dafür einmalig beschreibbare Datenträger (WORM).

  • Ihre Archivierungssoftware ist festplattenbasiert.

  • Sie nutzen eine revisionssichere Cloud-Archivierung.

 

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie einfach unsere Beraterteams!

 

 

Über uns: Die PARTNER - TREUHAND Gruppe hat Standorte in Wels, Bad SchallerbachThalheim bei Wels sowie Salzburg. Seit vielen Jahren betreuen wir unsere Klienten in allen Bereichen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Sie sind an einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung interessiert? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

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