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Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023

Sachbezugswerte ab 2024

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen. 

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich: 

 

 

 

 

 

Bundesland

Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß

Neu ab 1.4.2023

Für Sachbezugswerte ab 2024

Gültig vom 1.4.2022 bis 31.3.2023

Für Sachbezugswerte 2023

Burgenland

€ 6,09

€ 5,61

Kärnten

€ 7,81

€ 7,20

Niederösterreich

€ 6,85

€ 6,31

Oberösterreich

€ 7,23

€ 6,66

Salzburg

€ 9,22

€ 8,50

Steiermark

€ 9,21

€ 8,49

Tirol

€ 8,14

€ 7,50

Vorarlberg

€ 10,25

€ 9,44

Wien

€ 6,67

€ 6,15

 

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

 

Stand: 04/2023

Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de

 

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