Auswirkung des Corona-Virus in der Arbeitswelt
Aufgrund der aktuellen Situation häufen sich auch arbeitsrechtliche Anfragen. Unser Kompetenzzentrum für Lohnverrechnung und Arbeitsrecht beantwortet 3 aktuelle Fragen:
Darf ich als Dienstnehmer eine Dienstreise „ablehnen“?
Ja, sofern für das zu bereisende Land eine aktuelle Reisewarnung ausgesprochen ist (China, Italien) und die Gesundheit in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist.
Für andere Länder gilt dies nur dann, wenn eine sehr hohe Ansteckungsgefahr zu befürchten ist.
Homeoffice – darf dies angeordnet werden?
Prinzipiell darf Homeoffice nur angerodnet werden, wenn so lautende Vereinbarungen bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sind.
Quarantäne – was passiert mit dem Entgelt?
Der Dienstgeber ist weiterhin dazu verpflichtet, Entgelt zu zahlen. Ein Antrag auf Kostenersatz ist binnen sechs Wochen vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat zu stellen.
Haben Sie noch weitere Fragen - unser Kompetenzzentrum für Lohnverrechnung und Arbeitsrecht beantwortet diese gerne!