Was bedeutet das für Sie?
Für all jene, die nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2016 bezogen haben und die bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht haben, kann es sein, dass ab Juli 2017 ein Bescheid von Amts wegen erstellt wird. Das Finanzamt versendet dann in der zweiten Jahreshälfte 2017 ein Schreiben und ersucht um Überprüfung der Kontodaten des Steuerpflichtigen.
Wenn Sie im Anschluss einen Bescheid erhalten, geben Sie uns diesen bitte weiter. Wir kontrollieren diesen gerne für Sie und binnen fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres, kann eine neue Erklärung mit den geänderten Daten eingereicht werden, wenn Sie mit dem automatisch versendeten Bescheid nicht einverstanden sind.
Liegen dem Finanzamt Informationen vor, dass es in Ihrem Fall weitere Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge etc. gibt, wird von Amtswegen keine Veranlagung durchgeführt.
PartnerTIPP: Lassen Sie vom Finanzamt automatisch erstellte Bescheide aus Arbeitnehmerveranlagungen von uns kontrollieren oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn der Bescheid zu berichtigen ist.