Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025
Werte für 2025 - GSVG und ASVG
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
KRANKENVERSICHERUNG
PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz
6,80 %
18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage
€ 551,10 / Monat
€ 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage
€ 7.525,00 / Monat
€ 90.300,00 / Jahr
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 826,65
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00
€ 6.450,00
€ 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 7.525,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Bildquellenangabe: Nick Hillier auf Unsplash
Erscheinungsdatum:
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