Wirksamkeit per 22.3.2023
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit per 22.3.2023 für
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Stundungs-,
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Aussetzungs-,
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Anspruchs-,
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Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 04/2023
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