Seitenbereiche
Inhalt

Elektrofahrzeuge

Nachweispflicht Fahrtenbuch

Damit bei E-Autos in der Buchhaltung überhaupt ein Vorsteuer-Abzug berücksichtigt werden kann, muss eine betriebliche Nutzung von zumindest 10% nachgewiesen werden.
Wenn einem Dienstnehmer ein E-Auto zur privaten Nutzung überlassen wird, müsste für die Ermittlung des Sachbezuges theoretisch kein Fahrtenbuch geführt werden, da für E-Autos nach derzeitiger Rechtslage kein Sachbezug anfällt.

Achtung: Allerdings wird für die Feststellung, ob die betriebliche Nutzung mehr als 10% der Fahrleistung ausmacht, sehr wohl ein Nachweis benötigt!

Die Fahrten zwischen der Wohnung eines Dienstnehmers und seiner Arbeitsstelle sind nämlich grundsätzlich nicht betrieblich sondern privat veranlasste Fahrten.
Ein Nachweis für eine entsprechende betriebliche Nutzung kann daher nur mittels eines vom Dienstnehmer geführten Fahrtenbuches erfolgen.
Bei einem Aussendienstmitarbeiter wird in der Regel von einer überwiegenden betrieblichen Nutzung auszugehen sein.

Stand: November 2021

Quelle: Partner-Treuhand-Gruppe

Bildquellenangabe: JMG / pixelio.de

 

Über uns: Die PARTNER - TREUHAND Gruppe hat Standorte in Wels, Bad SchallerbachThalheim bei Wels sowie Salzburg. Seit vielen Jahren betreuen wir unsere Klienten in allen Bereichen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Sie sind an einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung interessiert? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Interessantes finden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.