Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen
Mit der Energiekostenpauschale soll Klein- und Kleinstunternehmen geholfen werden, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 € bis max. 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Seit 17.4.2023 ist eine eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst.
Unternehmen können auf der Webseite ab sofort mittels Selbst-Check prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten.
Wichtiger Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
Die Hotline-Nummer steht von Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr für offene Fragen unter +43 1 890 80 6776 zur Verfügung.
Stand: 19.04.2023
Bildquellenangabe: RainerSturm / pixelio.de