Im Überblick:
Ob Sie Ihren Betrieb/Ihr Unternehmen offen oder geschlossen halten dürfen, entscheidet momentan die Bundesregierung mit den Anforderungen zur Aufrechterhaltung der laufenden Versorgung und Infrastruktur in unserem Land.
Per Verordnung ist im Detail geregelt, welche Betriebe schließen oder offenhalten dürfen. Die Wirtschaftskammer hat eine detaillierte Liste erstellt – auf Basis dieser Regierungs-Verordnung:
Auf dieser Liste der Wirtschaftskammer sind alle Handelsbereiche und Dienstleistungen aufgegliedert, ebenso mit den Einschränkungen, was verboten und was erlaubt ist.
Grundsätzlich gilt: keine persönliche Beratung/Verkauf mehr
Zum Beispiel: Beratungsdienstleistungen sind nur mehr auf dem telefonischen oder Online-Weg erlaubt. Notfallreparaturen von Schäden bei Heizung, Strom und Wasser sind jedoch zulässig.
Linksammlung:
Verordnung zu ausgenommenen Bereichen (Bundegesetzblatt)
Informationsquelle: ORF, 16.03.2020
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