Staat übernimmt die Lohnkosten
Bei Corona-Kurzarbeit sollen Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen durch folgende Maßnahmen gesichert werden:
- ArbeitgeberInnen werden die Kosten für die Dauer der Kurzarbeit von MitarbeiterInnen mit Behinderungen ersetzt.
- Für jene, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, werden die Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 Prozent erhöht.
- Selbstständige UnternehmerInnen mit Behinderungen sollen zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen einen monatlichen Überbrückungszuschuss erhalten.
Quelle: WKW, Infomedia
Informationsstand: 22.04.2020
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