bis 7.2.2021
Mit 25.1.2021 gilt im Handel und im Öffentlichen Verkehr eine Tragepflicht von FFP2-Masken sowie ein Mindestabstand von 2m.
Für 8. Februar werden voraussichtlich erste Öffnungsschritte für den Handel, körpernahe Dienstleistern und Kultureinrichtungen in Aussicht gestellt. Eine eventuelle Öffnung von Gastronomie und Hotellerie im März, soll Mitte Februar ermittelt und entschieden werden.
Quelle: WKO
Stand: 20.01.2021
Hinweis: Wir sind Bereitsteller dieser Information und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität sowie für Schäden oder Nachteile, welcher Art auch immer, die durch die Verwertung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.