0% Umsatzsteuer seit 13. April 2020
Mit der Öffnung von kleinen Betrieben wurde gleichzeitig auch die Schutzmaskenpflicht ausgeweitet.
Daher müssen jetzt ausreichend Schutzmasken günstig zur Verfügung stehen, denn neben dem Tragen in den Geschäften gibt es jetzt auch etwa in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie der U-Bahn, eine solche Pflicht.
Finanziell wird diese wichtige Maßnahme unterstützt und die Umsatzsteuer auf Atemschutzmasken vom Finanzminister daher abgeschafft.
Der Steuersatz für die Lieferung und den Erwerb wurde auf 0% reduziert.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/keine-umsatzsteuer-auf-schutzmasken.html
Informationsstand: 16.04.2020
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