Neuerliche Überarbeitung per 03.06.2020
Die Bundesregierung hat die neue Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Sie bringt wesentlichen Verbesserungen:
- Insgesamt sind für sechs Betrachtungszeiträume bis zu 12.000 Euro Förderung möglich
- Inklusive Comeback-Bonus sind es bis zu 15.000 Euro.
- Pro Auszahlung gibt es mindestens 500 Euro.
- Der Betrachtungszeitraum wurde bis 15. Dezember 2020 verlängert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
Quelle: WKW/Infomedia
Stand: 08.06.2020
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