Auch hinsichtlich der bisher üblichen Fristen wurden nun neue Fristverlängerungen bekanntgegeben
FIRMENBUCH - Einreichung von Jahresabschlüssen
Die Regelung ist am 22.03.2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft. Wenn seitens der Bundesregierung die Corona-Maßnahmen noch bis über den 30. April 2020 verlängert werden, so kann diese Fristverlängerung vom Ministerium nochmals verlängert werden.
Konkret bedeutet das für die Einreichung von Jahresabschlüssen:
Für alle Jahresabschlüsse, die nach dem 21.03.2020 beim Firmenbuchgericht eingereicht werden müssen, verlängert sich die Frist um 40 Tage (mit Vorbehalt auf nochmalige Verlängerung).
Folgende Beispiele:
Abschluss-Stichtag 30.06. mit regulärem Abgabetermin 31.03.2020 nach 9 Monaten wird derzeit um 40 Tage verlängert; neuer Einreichtermin: 10.5.2020
Abschluss-Stichtag regulär 31.12.2020, nach 9 Monaten 30.09.2020, Fristverlängerung um 40 Tage; neuer Einreichtermin: 09.11.2020
Sofern bereits eine Zwangsstrafe verhängt wurde (vor dem 22.03.2020), so kann eine neue Zwangsstraße erste 2 Monate nach dem letzten Tag der Offenlegungsfrist verhängt werden.
Auch Fristen, sofern diese nicht schon vor dem 22.03.2020 abgelaufen sind, werden verlängert. Die Maßnahmen zu denen das Covid-19-Gesetz ermächtigt hat, könnten nach Inkrafttreten einen solchen Hintergrund offenkundig machen.
FINANZAMT – AUSSENPRÜFUNGEN
Die Mitarbeiter des Finanzamtes sind bis auf weiteres angewiesen, alle Außenprüfungen, Nachschauen und Erhebungen zu unterlassen, auszusetzen oder zu unterbrechen. Von Glaubhaftmachungen ist Abstand zu nehmen und es ist auch amtswegig davon auszugehen, dass keine Mitwirkungspflichten seitens der Unternehmen geleistet werden können.
Bei gerichtlich oder sonstigen, keinen Aufschub duldenden Amtshandlungen entscheidet der Vorstand.
FRISTVERLÄNGERUNG - QUOTENREGELUNG
Das Bundesministerium für Finanzen hat informiert, dass alle Steuererklärungen für das Jahr 2018 als neue Frist den 31.08.2020 haben.
Das hat auch Gültigkeit für all jene, die bereits abberufen wurden, aber noch nicht eingebracht wurden.
Information KWT, 23.3.2020
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