Anreiz für Unternehmensinvestitionen
Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen.
Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %.
Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.
Gefördert werden:
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- in das abnutzbare Anlagevermögen
- eines Unternehmens an österreichischen Standorten,
- für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Nicht förderungsfähig sind insbesondere
- klimaschädliche Investitionen,
- unbebaute Grundstücke,
- Finanzanlagen,
- Unternehmensübernahmen und
- aktivierte Eigenleistungen.
Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.
Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.
Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt noch abzuwarten.
Zuständig für die Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).
Stand: Juli 2020
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