Erste Eckpunkte im Überblick
Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus veröffentlicht:
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Bis zum Ende der Pandemie soll von jedem Unternehmen (nicht nur geschlossene Betriebe), das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, eine Liquiditätshilfe von bis zu € 60.000 pro Monat beantragt werden können.
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Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (auch Fixkostenzuschuss 800.000). Es ist grundsätzlich verpflichtend bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II zu stellen.
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Die Antragstellung via FinanzOnline erfolgt monatlich jeweils ab dem 16. des Folgemonats (z.B. 16.2. für Jänner). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrages auf Fixkostenzuschuss II.
Hinweis: Stand vom 18.1.2021. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Richtlinie bleibt abzuwarten. Informationen auf www.bmf.gv.at.
Quelle: Atikon
Stand: 18.01.2021
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