500 Millionen für die Gastronomie
Die Gastronomie ist von den Folgen des Coronavirus schwer betroffen. Daher hat die Bundesregierung ein 500 Millionen „Wirtshaus-Paket“ geschnürt, das den Konsum ankurbeln und die Gastronomen entlasten soll.
Das Paket im Überblick:
Ab 01.07.2020 bis 31.12.2020: Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke auf 10%
Senkung von 20% auf 10% bis Ende 2020
VERGESSEN SIE NICHT, Ihre Registrierkasse rechtzeitig dieser Regelung anzupassen! Sollten Sie diesbezüglich technische Fragen haben, so kontaktieren Sie Ihren Kassenhersteller!
Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung
- Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf € 400.000
- Erhöhung des Grundpauschales von 10% auf 15%
- Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von € 3.000 auf € 6.000
Mehr Geld für Dorfwirtshäuser
Erhöhung der Mobilitätspauschale
- von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner
- und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner
Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum
Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine
- von derzeit € 4,40 auf € 8 im Gasthaus und
- von € 1,10 auf € 2 für Lebensmittelgeschäfte
Absetzbarkeit der Geschäftsessen wird erhöht
Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent bis Ende 2020
Abschaffung der Schaumweinsteuer
Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten um rund 25 Mio. Euro
Wiedereinführung der Aushilfskräfteregelung
Arbeitnehmer, die anderswo sozialversichert sind, können in der Gastwirtschaft bis Jahresende flexibel steuer- und sozialversicherungsfrei angestellt werden.
Quelle: InfoMedia
Stand: 12.05.2020
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