Verlängerung wird verhandelt
Für die Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus wird über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt.
Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.
Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt.
Quelle: WKO/Infomedia
Stand: 12.05.2020
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