100.000 Euro-Soforthilfe-Fonds der Stadt Wels
Der 100.000 Euro-Soforthilfe-Fonds der Stadt Wels für Welser Unternehmen, die durch die Coronavirus-Krise finanzielle Schäden erlitten haben, ist aktiviert.
KRITERIEN für die Inanspruchnahme der Beihilfe:
Folgende Richtlinien sind Voraussetzung:
- Betriebssperre oder massiver Umsatzeinbruch
- Hauptberufliche Gewerbetätigkeit
- Kein persönlicher Anspruch auf Arbeitslosenentgelt
Das entsprechende Förderansuchen ist ab sofort auf der Homepage unter www.wels.gv.at zu finden.
Das Ansuchen ist auszudrucken, die Fragen sind vollständig zu beantworten und eigenhändig zu unterschreiben. Das unterzeichnete Formular ist einzuscannen und an soforthilfe@wels.gv.at zu mailen.
Die Antragstellung ist auch online möglich und kann – wenn vorhanden - mit der Handy-Signatur gezeichnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie mit Informationen und ersuchen in diesem Fall um Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Betreuer der Partner-Treuhand-Gruppe.
Zum Antrag beim Magistrat Wels: www.wels.gv.at – Antrag zum Förderansuchen
Für Auskünfte stehen auch die Mitarbeiter der Dienststelle Finanzmanagement unter der Telefon-Nummer 07242 – 235 DW 5610 zur Verfügung.
Klienteninformation, Stand: 26.03.2020
Hinweis: Wir sind Bereitsteller dieser Information und übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität sowie keinerlei Haftung für Schäden oder Nachteile, welcher Art auch immer, die durch die Verwertung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.