Beantragung seit 15.04.2020 möglich
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.
Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Die Antragstellung hat per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at zu erfolgen.
Die Beilagen/Belege müssen in gut lesbarer Qualität sein (jpeg-Hochformat oder als pdf)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
- Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
- Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
- allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)
Sollte kein Drucker zur Verfügung stehen, kann das Antragsformular ausgefüllt, abgespeichert und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis, oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail gesendet werden.
In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie Stand
Informationsstand: 15.04.2020
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