Ratenzahlungen möglich
Die gestundeten ÖGK-Beiträge für Februar bis April 2020 müssen erst im Jahr 2021 bezahlt werden.
Für die Beiträge Mai bis Dezember können Sie bis zu drei Monate Stundung und Ratenzahlung bis Ende 2021 beantragen.
Quelle: WKW/Infomedia
Stand: 28.05.2020
Hinweis: Wir sind Bereitsteller dieser Information und übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität sowie keinerlei Haftung für Schäden oder Nachteile, welcher Art auch immer, die durch die Verwertung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.