Termin neuerlich verschoben
Der Beschluss zur Angleichung der Kündigungsfristen zwischen Arbeiter und Angestellte sah ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2021 vor. Aufgrund der Covid-Pandemie wurde diese Angleichung bereits voriges Jahr auf 1. Juli 2021 verschoben.
In der Nationalratssitzung vom 26. Mai 2021 haben die Regierungsparteien per Initiativantrag eine neuerliche Verschiebung um drei Monate auf 1. Oktober 2021 beschlossen. Die neue Rechtslage kommt daher voraussichtlich erst für Kündigungen die ab 1. Oktober 2021 ausgesprochen werden zur Anwendung.
Im Regelfall erfolgt die Festlegung von Kündigungsfristen - und Terminen in den branchenspezifischen Kollektivverträgen unter Berücksichtigung der bundesgesetzlichen Vorgaben. Insbesondere da die Rechtslage vorsieht, dass in Kollektivverträgen für Branchen in denen Saisonbetriebe überwiegen abweichende Regelungen festgelegt werden können, müssen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen immer die Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages berücksichtigt werden.
Quelle: WKO.at
Stand: 28.05.2021