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Jugendliche und Lehrlinge
Kinder- und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG)
Das KJBG gilt für Kinder und Jugendliche in einem Dienst- oder/und Lehrverhältnis bis zur Volljährigkeit(vollendetes 18. Lebensjahr). Es enthält vor allem Schutzvorschriften für Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit.
Grundsätzlich gilt eine maximale Arbeitszeit pro Tag von acht Stunden und eine höchstens 40 Stunden dauernde Wochenarbeitszeit. Das Einarbeiten von Fenstertagen ist erlaubt, wobei die Tagesarbeitszeit neun Stunden, die Wochenarbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten darf.