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Sonderausgaben im praktischen Überblick
Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell sind Sonderausgaben immer in jenem Veranlagungsjahr zu berücksichtigen, in dem sie bezahlt werden.
Sonderausgaben sind u. a. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Ausgaben für Wohnraumschaffung und Versicherungen können seit 2016 nicht mehr abgesetzt werden, sie zählen zu den sogenannten Topfsonderausgaben. Bei bestehenden Verträgen bleibt der Sonderausgabenabzug noch fünf Jahre (letztmalig für das Jahr 2020) erhalten.
1. Renten und dauernde Lasten
2. Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben
3. Kirchenbeitrag
4. Steuerberatungskosten
5. Spenden
6. Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ersatz von fossilen Heizungssystemen
7. Verlustabzug
8. Höchstbetragsbeschränkung
Stand: 22. Februar 2022
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