Vorträge und Präsentationen
Referenten
Gerne stellen wir Ihnen für Mitarbeiter-Schulungen und Kundenveranstaltungen unsere Experten als Referenten zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Kurzübersicht zu aktuellen Themen.
Sie haben Interesse an Themen die nicht aufgelistet sind?
Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage:
Service für Banken
So können Sie Ihre Kunden begeistern
Profitieren Sie von aktuellen Informationen zu bankrelevanten Steuerthemen durch
„Tax Flashes“ in e-Mail-Form und einer Wissensdatenbank.
Unser Service für Sie:
Sie erhalten von uns steuerliche Stellungnahmen zu Veranlagungs- und Finanzierungsprodukten und wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Steuerbroschüren.
Wir unterstützen Sie bei Kapitalrepatriierungen von Kunden und vieles mehr
Wenn die Betriebsprüfer klingeln
Meist ist es in keiner Weise ersichtlich, wann mit einer Betriebsprüfung zu rechnen ist. Es gibt Unternehmen die seit mehr als zehn Jahren nicht geprüft wurden, während andere Betriebe eine fast lückenlose Prüfung erfahren. Die in den Steuererklärungen anzugebenden Daten werden immer detaillierter und somit der Steuerpflichtige für die Finanzverwaltung immer transparenter. Durch die elektronische Übermittlung in das System der Finanzverwaltung stehen heute wichtige Daten jederzeit zur Verfügung. Mit dem Nachteil für den zu Prüfenden, dass mit diversen Auswertungen (Branchenvergleiche, Vorjahresvergleich) seitens der Finanzverwaltung sofort Abweichungen festgestellt werden können und viel zielgerichteter geprüft werden kann.
Bei diesem Vortrag informieren wir u.a. über Rechte und Pflichten, die Strukturen der Prüfungsbehörden, welche Vorbereitungen sinnvollerweise zu treffen sind, wie Finanzstrafen vorrangig zu vermeiden sind bzw. welche Einspruchsmöglichkeiten es gibt.
Die Informationen richten sich an Wirtschaftstreibende unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, Bankmitarbeiter aus dem Kommerz-Bereich und GründerCenter.
Steuern und Abgaben in der Landwirtschaft
Unseren Landwirten steht ein großer Strukturwandel bevor.
Die in den Steuererklärungen anzugebenden Daten werden immer detaillierter und somit der steuerpflichtige landwirtschaftliche Betrieb für die Finanzverwaltung immer transparenter. Durch die elektronische Übermittlung in das System der Finanzverwaltung stehen heute wichtige Daten jederzeit zur Verfügung. Mit dem Nachteil für den zu Prüfenden, dass mit diversen Auswertungen (Branchenvergleiche, Vorjahresvergleich) seitens der Finanzverwaltung sofort Abweichungen festgestellt werden können und viel zielgerichteter geprüft werden kann. Vernetzte Informationen verstärken zusätzlich die Gefahr ins Netz der Fahnder zu geraten und Pauschalierungen bieten jetzt keinen Schutz mehr vor Finanzstrafen.
Die Informationen richten sich an Land- und Forstwirte, Interessensvertretungen/Kammern, Landwirtebetreuer von Banken
Die neue Kassenrichtlinie/Losungsermittlung
Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?
In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher erklärt. Bei dieser Veranstaltung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.
Die Informationen richten sich an Wirtschaftstreibende unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, Bankmitarbeiter aus dem Kommerz-Bereich und GründerCenter.
„Die neue Kursgewinnbesteuerung“
Die neue Besteuerung von Kursgewinnen ist in aller Munde. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurden Budgetsanierungsmaßnahmen getroffen, die speziell auch Anleger treffen werden. So soll durch die generelle Besteuerung von Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß im Abzugsweg künftig die Erhebung der Einkommensteuer sichergestellt werden.
Die Informationen richten sich an Kapitalanlagegesellschaften, Bankmitarbeiter aus den Bereichen Private Banking, Wealth Management bzw. an vermögende Privatkunden, Stiftungen, usw.
Impulsreferat: Steuertipps zum Jahresende
Unternehmen sollten die letzten Wochen bis zum Jahresende für einen Steuer-Check nutzen.
Denn wer die wichtigsten Steueränderungen kennt, kann sich jetzt noch Steuervorteile sichern.
Die Informationen richten sich an Wirtschaftstreibende unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, Bankmitarbeiter aus dem Kommerz-Bereich und GründerCenter.
Rechtsformwahl und Workshops für Gründer
Unternehmer zu werden – das ist eine hervorragende Chance für Menschen, die gestalten wollen und die bereit sind, einen überdurchschnittlichen Einsatz zu leisten. Die Freude daran haben, Herausforderungen anzunehmen und Ihre Existenz eigenverantwortlich aufzubauen. Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Sehr wichtig ist vor allem die richtige Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens.
Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden.
Die Informationen richten sich an Bankmitarbeiter aus dem Kommerz-Bereich, insbesondere GründerCenter, bzw. an Personen die den Wunsch haben sich selbstständig zu machen.
Controlling
Controlling liefert das Rüstzeug um die Unternehmensentwicklung zu beobachten. Geplante Entwicklungen werden tatsächlichen Ergebnissen gegenübergestellt. Stärken und Schwächen werden analysiert und Abweichungen rechtzeitig berücksichtigt. Wir zeigen welche Parameter zu berücksichtigen sind und welche Vorteile sich durch ein Controlling ergeben.
In Klein- und Mittelbetrieben fehlen oft die notwendigen Personalressourcen, um all die Aufgaben effizient abzudecken. Bei einem externen Controlling werden diese Aufgaben von einem außerbetrieblichen Berater übernommen, Unternehmensdaten sinnvoll erfasst und Entscheidungsgrundlagen optimal aufbereitet.
Die Informationen richten sich an KMU`s, Bankmitarbeiter aus dem Kommerz-Bereich und GründerCenter.
Arzt und Steuern (inkl. Zusatzinformation Ärzte-GmbH)
Anfang Juli 2010 wurde das Gesetz zur Ärzte-GmbH im Nationalrat beschlossen. Ziel ist es, einerseits die Spitalsambulanzen zu entlasten und andererseits bessere Öffnungszeiten für die Patienten anbieten zu können. Bisher war die Gründung einer GmbH nur für bestimmte Zwecke (z.Bsp.: Labortätigkeiten, Nebentätigkeiten, Investitionen,…) möglich. Eine reine Ordinations-GmbH als Außengesellschaft war bisher nicht berufsberechtigt. Das neue Gesetz ermöglicht nun genau dies, enthält aber wichtige rechtliche und steuerliche Eckpunkte die es zu beachten gibt.
Bei dieser Fachveranstaltung (Programminfo in der Anlage) erhält die Ärzteschaft innerhalb von ca. 60 Minuten einen aktuellen und kompakt zusammengefassten Überblick was Ärzte künftig in steuerlicher und rechtlicher Sicht unbedingt beachten sollten, bzw. wie und welche Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft werden können.
Die Informationen richten sich an alle Ärztegruppen, an Ärztevertretungen, Freie Berufe-Berater von Banken und Versicherungen
Insolvenzrecht - IRÄG 2010
Seit 1. Juli 2010 trat das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen. Anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und Ausgleichverfahrens gibt es künftig ein einheitliches Insolvenzverfahren. Dieses Verfahren wird als Sanierungsverfahren bezeichnet, sofern rechtzeitig ein Sanierungsplan vorgelegt wird, ansonsten als Konkursverfahren.
Die Informationen richten sich an Bankmitarbeiter aus dem Führungs- und Kommerzbereich.
Wirtschaftstreibende die sich in einer Krisensituation befinden beraten wir in Einzelgesprächen, erstellen mit Ihnen gemeinsam ein Strategiekonzept und begleiten Sie auch zu Gesprächen mit dem Bankbetreuer.
„Umfassende Änderungen in der Umsatzsteuer“
Am 17. Juni 2009 wurde das Budgetbegleitgesetz 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, welches die Umsatzsteuer betreffenden Regelungen der EU-Richtlinien 2008/8/EG und 2008/9/EG umsetzt.
Diese beinhalten das im Februar 2008 vom EU-Rat verabschiedete sogenannte Mehrwertsteuerpaket mit umfangreichen Änderungen im Bereich der Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen sowie eine Neuregelung des Vorsteuererstattungsverfahrens von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern. Die geänderten Bestimmungen dienen hauptsächlich der Vereinfachung und sind seit 01.01.2010 in Kraft. Zwischenzeitliche Änderungen und aktuelle Ergänzungen werden bei den Vorträgen zeitnah berücksichtigt.
Die Informationen richten sich speziell an jene Wirtschaftstreibende und deren Mitarbeiter, die Leistungen in EU-Ländern erbringen bzw. an EU-Unternehmer Leistungen verrechnen oder von Unternehmen aus EU-Ländern Leistungen zukaufen.











