Sonderausgabe Spenden
Verpflichtende elektronische Datenübermittlung durch Spendenorganisationen verschoben.
Damit Spenden an begünstigte Spendenorganisationen als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe geltend gemacht werden können, ist der Nachweis über die tatsächliche Entrichtung bzw. eine Spendenbestätigung notwendig. Der für den Spender grundsätzlich einfachere Nachweis, z.B. über die Sozialversicherungsnummer, wird voraussichtlich auch 2011 nicht möglich sein, da die damit zusammenhängende verpflichtende elektronische Datenübermittlung durch die Spendenorganisationen frühestens 2012 eingeführt werden soll.
Informationsstand 2011











