Anhebung der Pendlerpauschale um ca. 10 %
Zu einer positiven Änderung kommt es bei dem Pendlerpauschale für 2011 – es wurde um ca. 10% (ursprünglich 5%) angehoben.
Der so genannte Pendlerzuschlag hilft, wenn trotz Anspruch auf das Pendlerpauschale nicht davon profitiert werden kann weil das Einkommen des Arbeitnehmers unter der Besteuerungsgrenze liegt. Die maximale Gutschrift im Wege der Veranlagung (Pendlerzuschlag) wurde von EUR 240 auf EUR 251 erhöht.











