Bilanzierung
Für jedes moderne Unternehmen stellt der Jahresabschluss ein wichtiges Informationsinstrument über die abgelaufene Periode und eine wesentliche Planungsunterlage für die künftige Strategieausrichtung des Unternehmens dar.
Neben der Jahresabschluss-Erstellung aufgrund Unternehmens- und steuerrechtlicher Vorgaben beraten wir unsere Kunden bei der Analyse der Jahresabschlüsse und schaffen damit die Voraussetzung für eine langfristige betriebswirtschaftlich fundierte Unternehmensplanung.
Unser Bilanzierungs-Portfolio:
- Betreuung von handelsrechtlichen Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen
- Sonderbilanzen (Umgründungen, Übernahmen)
- Konsolidierungen und Konzernreportings
- Bilanzierungen nach International Financial Reporting Standards
- Durchführung der Offenlegung von Jahresabschlüssen im Firmenbuch
Die Führung der Buchhaltung bzw. der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hat auf jeden Fall den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und soll Ihnen darüber hinaus wichtige Informationen über Ihr Unternehmen/Projekt liefern.
Mit individuellen Berichten (Monats-, Quartals, Halbjahresauswertungen) und optional erhältlichen graphischen Darstellungen erhalten Sie Entscheidungsgrundlagen für Ihr Unternehmen.
Der Jahresabschluss bzw. die Bilanz sind zum einen die Grundlage für Ihre jährlichen Steuererklärungen, zum anderen ein wichtiger Status-Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens.
Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Strategien entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Sichern Sie sich durch umfassende Unternehmenskennzahlen Ihren Wettbewerbsvorteil.
Bilanzierungsgrundsätze
Regeln und Prinzipien, die ein Kaufmann bzw. ein Unternehmen bei der Erstellung von Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse einzuhalten hat. Wichtige Bilanzierungsgrundsätze sind:
- Bilanzwahrheit, wonach die Vermögens- und Schuldenwerte richtig einzusetzen sind;
- Bilanzklarheit, wonach die Bilanz ausreichend und übersichtlich zu gliedern ist, Verrechnungen von z.B. Aufwendungen und Erträgen nicht gestattet sind.
- Die Bilanzvorsicht fordert, dass mögliche Verluste (Wertverlust eines Grundstücks durch schlechtere Verkehrsanbindung) in der Bilanz dargestellt werden müssen (das Grundstück muss außerplanmäßig abgeschrieben werden), noch nicht realisierte Gewinne (ein Grundstück würde heute... EUR bringen) aber nicht ausgewiesen werden dürfen. Diese "Ungleichbehandlung" wird auch als Imparitätsprinzip bezeichnet.
- Nach der Bilanzkontinuität sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beizubehalten, z.B. wird die gewählte Form der Abschreibung unverändert fortgeführt.











